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Wer Kennzeichen kennt, muss sich noch lange nicht mit sprachlichen Zeichen auskennen.

So droht Haftplicht nur solchen Leuten, die Rechtschutz mit Rechtsschutz verwechseln. ;-)

Immerhin geht es um den Schutz des Rechts, weshalb ein ordnungsgemäßes Genitiv-S nicht fehlen darf. Daran hat auch die neue Rechtschreibung (nicht: Rechtsschreibung) nichts geändert.

Bleibt die Frage, ob einem die Rechtschutz-Versicherung zumindest einen Rechtanwalt bezahlt? :-D

Aber wer sagt schon, dass nur der Recht sprechen darf, der auch recht schreiben kann? Eben.

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  1. Stefan (Reply) 19. Juli 2010 um 16:15

    Haha, über Rechtsschutz bin ich auch schon mal gestolpert:

    http://www.vergleiche-deine-versicherung.de/blog/heisst-es-rechtschutz-oder-rechtsschutz/

    Gegen das Haftp-Licht sollte man allerdings besser eine Rechtschreibversicherung abschließen :-)

  2. Consolidation Calculator (Reply) 21. Juli 2010 um 06:48

    Gegen das Haftp-Licht sollte man allerdings besser eine Rechtschreibversicherung abschließen
    +1