Archiv der Kategorie ‘Schreibfehler auf Produkten‘

Snack’s & Drink’s


Nächster Halt: Apostrophhausen!

Für Snackautomaten, die so viele überflüssige Apostrophe ins Essen mischen, ist auf Fehlerleser.de Endstation.

“Speisen & Getränke” klänge zwar mitunter nicht so international wie “Snacks & Drinks”. Dennoch hätte die deutsche den Meister der Klebebuchstaben nicht zu solch “apostrophalem” Unfug verleitet.

Tipp: Apostroph-Regeln zum nachschlagen.

:-)

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Kinder-Rechtschreibung


Wie unsere Kategorie “Schreibfehler auf Produkten” eindrucksvoll beweist, kann falsche Kinder wie auch professionelle Schreiberlinge alt aussehen lassen.

Im heutigen Beispiel beweist der Schoko-Riese Ferrero, dass er in der Schule wohl nicht immer sooo genau aufgepasst hat.

Liebe Kinder,

obwohl es tatsächlich etwas gibt, das sich Enthallung nennt, wird die richtige Flexion des Verbs “enthalten” mit nur einem “l” gebildet: “enthält”.

Übrigens: Auf Orthografietrainer.de findet ihr neben vielen tollen Übungen, mit denen nicht nur Kinder trainieren können, auch einige Aufgaben zur Grammatik-Hilfe.

Besten Dank an Daniel von Gastro-Text.de, der diesen Fehler ursprünglich entdeckt und uns die Veröffentlichung erlaubt hat.

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Kaffee-Quiz mit tollen Preisen!


Willkommen zu einer absoluten Premiere auf Fehlerleser.de.
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Zu gewinnen gibt es 5 x 500g feinsten Edel- von unserem großzügigen Sponsor, dem Kaffeeshop Maskal. Passend zum Gewinn soll es darum gehen, Dein Rechtschreib-Wissen zum Thema unter Beweis zu stellen.

So kannst Du gewinnen:

  • Zähle die falschen Schreibweisen von -Getränken auf dem Bild.
  • Postuliere Dein Ergebnis als Kommentar oder per E-Mail
    an info(at)fehlerleser.de.
  • 5 richtige Beantworter gewinnen je 1 x 500g von Maskal.
    (Bei mehr als 5 richtigen Lösungen entscheidet das Los.)

Los geht’s: Wieviele findest Du auf diesem Bild?
(Klick für Großansicht)

Wieviele Schreibfehler

Fragen & Antworten:

  • “Gibt es einen Teilnahmeschluss?
  • Ja, den gibt es. Es ist der 14.12.2009, also der kommende Montag.
  • “Ich habe mich verzählt! Kann ich nochmal mitmachen?”
  • Klaro. Gewinnen kannst Du allerdings nur einmal.
  • “Wann erfahre ich, ob ich gewonnen habe?”
  • Die Gewinner werden am 15.12. ermittelt, sofort per E-Mail benachrichtigt und - sofern kein Widerspruch erhoben wird - in einem Artikel auf Fehlerleser.de feierlich bekannt gegeben.
  • “Was ist mit dem Rechtsweg?”
  • Der ist ausgeschlossen. (Sorry, lieber Rechtsweg).
  • Also: Mitmachen, weitersagen, gewinnen!

    Allen Teilnehmern viel Glück. :-)

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