Rechtschutz
Wer Kennzeichen kennt, muss sich noch lange nicht mit sprachlichen Zeichen auskennen.
So droht Haftplicht nur solchen Leuten, die Rechtschutz mit Rechtsschutz verwechseln.
Immerhin geht es um den Schutz des Rechts, weshalb ein ordnungsgemäßes Genitiv-S nicht fehlen darf. Daran hat auch die neue Rechtschreibung (nicht: Rechtsschreibung) nichts geändert.

Bleibt die Frage, ob einem die Rechtschutz-Versicherung zumindest einen Rechtanwalt bezahlt?
Aber wer sagt schon, dass nur der Recht sprechen darf, der auch recht schreiben kann? Eben.





